AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Ferienwohnungen

Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gegen einen geringen Aufpreis.

Geltungsbereich
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für die erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnungen Wilhelm.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung, Verjährung
  • Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Ein Vertrag kann auch durch eindeutige, mündliche Vereinbarung des Kunden zustande kommen, wenn der Vermieter diese schriftlich mit Buchungsbestätigung zustimmt. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegen.
  • Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt.
  • Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
  • Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend zu machen bzw. den vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen laut Preisliste anheben.
  • Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Vermieters, der Anzahl der Gäste oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
  • Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind bei Anreise in Bar oder per Vorausüberweisung zu begleichen.
  • Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
Rücktritt der Kunden (Abbestellung/Stornierung)
  • Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt: ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises; ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises; ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises; ohne Abmeldung 100% des vereinbarten Preises.
  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  • Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Rücktritt des Vermieters
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. Höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    2. Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
    3. Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnungen den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
    4. Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Abs. 2 vorliegt.
  • Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzten, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Ferienwohnungsbestellung, -übergabe und Rückgabe.
  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen.
  • Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bestellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises, auch in der Nebensaison) in Rechnung stellen. Ab 18.01 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Vermieters
  • Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, des Ferienwohnungspreises, höchstens € 1.500,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 500,- sofern diese vom Personal des Vermieters persönlich in Verwahrung genommen wurden oder der Schaden auf fehlerhaftes Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht.
  • Eine Haftung des Vermieters bei Personenschäden besteht nur dann, wenn Einrichtungen und Gegenstände von des Vermieters grob fahrlässig oder fahrlässig zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine Haftung für Kinder ist nur möglich, wenn die elterliche Sorgfaltspflicht für die Kinder nicht verletzt wurde.
Haftung/Schaden des Kunden
  • Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnis¬nahme unverzüglich dem Vermieter zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
  • Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
  • Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
  • Die Ferienwohnung befindet sich im Außenbereich. Hierbei entstehen durch äußerliche Einflüsse oft Gefahren (z.B. plötzlicher Wintereinbruch, Land¬maschinen). Für Schaden oder Verletzungen durch diese Art von Gefahren haftet allein der Kunde, wenn dem Betreiber kein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungsort – und Zahlungsort ist die Ferienwohnung Wilhelm.
  • Ausschließlicher Gerichtstand- auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters, das Bezirksgericht Bregenz.
  • Es gilt österreichisches Recht
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.